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Ist das Leistungsschutzrecht der Tod der Blog-Community ?

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Der gegenwärtig so heftig diskutierte Entwurf eines Leistungsschutzrechts stellt viele Fragen in den Raum. Der kaugummiartige und vage formulierte Gesetzesentwurf soll insbesondere Verlage im Internet befähigen, Geld einzutreiben, für den Fall, wenn Texte auf anderen Seiten genutzt werden. Im Großen und Ganzen handelt es um die finanziellen Schmerzen, weil Google & Co. in ihrer Suchmaschine oder andere Aggregationsdienste diese Textschnipsel nutzen.

Das große Problem unserer klassischen Verlage, also der Analogtiere, ist der Wandel. Diese Organisationen haben bis dato in dem Moment Geld verdient, indem ein Leser ihre Informationen rezipiert (meistens). Und zwar, indem ein physikalischer Träger käuflich erworben wurde. Ihnen ist vermutlich völlig unklar und unverständlich, warum dies im Internet nicht so ist.

Dabei ist der Paradigmenwechsel m. E. gar nicht so schwer zu begreifen und auf zwei systemimanente Eigenschaften des Internets zurückzuführen.

  1. Es liegt in der Natur der Digitalisierung, dass Textschnipsel wesentlich einfacher und vor allem mit fast vernachlässigbaren Kosten repoduziert werden können. Die Kosten für die Reproduktion von Information sind sehr gering!
  2. Das Internet “lebt” davon, dass Informationen sehr schnell und einfach automatisiert weiter verarbeitet werden können, damit zum Beispiel Dritte durch eine Suchmaschine Informationen schnell finden können!

Soll Google künfitg Geld verlangen, damit man im Index aufgenommen wird? So würde ich vielleicht als Google gegenüber einem Verlag reagieren, der sein Leistungsschutzrecht gegenüber Google geltend machen will!

Ich glaube, dass viele Verlage auch noch nicht verstanden haben, dass die Chance bzw. das Potential auf Monetarisierung erst dann beginnt, sobald der Nutzer auf Ihrer Seite ist. Klar, dass ist eine bittere Pille, denn bis dahin habe ich als Verlag viel Geld investiert, um überhaupt Content anbieten zu können.

Oftmals wird der Entwurf auch als Linkenverbot interpretiert, wobei ich das nicht ganz verstehe. Liest man den Entwurf, so heißt es auf der ersten Seite:

Dies gilt nicht für die reine Verlinkung und Nutzungen im Rahmen der Zitierfreiheit.

Nachfolgend habe ich ein paar interessante Links zum Thema gesammelt:

  1. Entwurf
  2. Was das Gesetz bedeutet (Spiegel ONLINE)
  3. Sascha Lobo zum Thema Leistungsschutzrecht
  4. Tools gegen ein Leistungsschutzrecht

Es bleibt fraglich, ob man sich das Internet nachträglich so hinbiegen kann, wie man (als Verlag) es gerne hätte! Ich persönlich hoffe natürlich, dass das unsere demokratischen Grundwerte, allem voran das Recht auf Informationsfreiheit durch solch einen Unsinn nicht untergraben werden! Das wäre schon ein Grund zum Auswandern, bevor Deutschland schleichend wieder in alte totalitäre Muster zurückfällt. Bis dahin mache ich vorsorglich mein Kreuz bei den Wahlen an der richtigen Stelle :-)

Bildnachweis: istockphoto.com


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